In Deutschland ist die gemeinsame Berufsausübung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und Notaren rechtlich zulässig. Jedoch bestehen aufgrund des jeweiligen Berufsrechts unterschiedliche Anforderungen an den Versicherungsschutz, die zu berücksichtigen sind.
Wir beraten Sie umfassend zu dieser komplexen Thematik unter Berücksichtigung von:
- Ein- und Austrittshaftung
- Scheinsozien
- höchstpersönlichen Mandaten
- praktischer Handhabung von Pflichtpolicen
- schlanken Abrechnungsmodalitäten
Testen Sie uns und vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung großer interprofessioneller Sozietäten.