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BRAO-Reform: Rechtsformen, Zulassungspflicht und Versicherungsschutz

07.06.2022

BRAO-Reform: Was sich zum 1. August 2022 in der Pflichtversicherung der Anwaltschaft und soziierter Berufe ändert.

Die große BRAO-Reform wird am 1. August 2022 in Kraft treten und jede, aber wirklich auch jede Berufsausübungsgesellschaft wird vor der Frage stehen, wie sie ihre Versicherungspflicht erfüllen wird. Diese Versicherungspflicht trifft auch Gesellschaften, die sich nicht zulassen müssen. Was für die verschiedenen (auch neuen) Rechtsformen gilt, welche Mindestsummen und Maximierungen zu beachten sind und wie der Versicherungsschutz ausgestaltet werden muss, wenn vorformulierte Haftungsbegrenzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO vereinbart werden, erläutern die Autorin und der Autor in Theorie und Praxis. Wichtig auch: Bereits existierende Berufsausübungsgesellschaften sollten sich die Übergangsfrist für Zulassungsanträge notieren, sie endet am 1. November 2022. 

Hier gelangen Sie zum gesamten Artikel im AnwBl Online, 319

Ein Artikel von Dr. jur. Christian Zimmermann, LL. M. (UCL) und Ass. jur. Stella Dörne

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