Versicherungsschutz für Kanzleien, der einfach passt.
Ob hochspezialisierte Kanzlei oder überörtliche Sozietät – wer Mandate übernimmt, trägt Verantwortung. Und wer berät, muss sich selbst verlassen können – auf eine Absicherung, die im Fall der Fälle greift, proaktiv aktuell gehalten wird und im Alltag nicht aufhält. Hier kommen wir ins Spiel.
Wir sind lta. Wir regeln das für Sie. Punkt.
Warum wir der richtige Partner für Sie sind?
Als Kanzlei tragen Sie Verantwortung für Ihre Mandanten und Ihr eigenes Haftungsrisiko – für sich, Ihre Kollegen und Ihre Kanzlei. Wir wissen, worauf es bei der Absicherung von kleinen, mittelständischen und großen Rechtsanwaltskanzleien ankommt. Unsere Branchenkenntnis und Nähe zu den Versicherern sorgen dafür, dass Sie auf Augenhöhe beraten werden. Individuell, fundiert – und maximal effizient.
Komplexe Deckungskonzepte, Sonderklauseln, zunehmende Cyber-Gefahren – lassen Sie uns das regeln. Unsere Aufgabe: Ihnen den Rücken freizuhalten und mit fundierten, für Sie absolut transparenten Lösungen absichern, was Sie aufgebaut haben. Damit Sie 100% für Ihren Auftrag geben können: sich ganz auf Ihre Mandanten zu konzentrieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich achten? Die meist gestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.
Ja, insbesondere durch vorformulierte Vertragsbedingungen kann die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme beschränkt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn in dieser Höhe Versicherungsschutz besteht (vgl. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 BRAO).
Grundsätzlich deckt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nur die Risken der Berufsausübung ab. Je nach Versicherer sind kaufmännische Tätigkeiten bis zu einer bestimmten Versicherungssumme (in der Regel € 2,5 Mio.) mitversichert. Eine Erweiterung dieser Zusatzdeckung kann mit einigen Versicherern individuell vereinbart werden.
Auch als angestellter Berufsträger trifft Sie parallel zur Kanzleipolice eine eigene Versicherungspflicht. Zur Zulassung ist gemäß § 12 BRAO der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Nach § 51 BRAO muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von € 0,25 Mio., jährlich 4-fach maximiert abgeschlossen werden.
Besser absichern beginnt mit besser zuhören.
Einfache Informationen finden Sie überall, aber erst im direkten Gespräch finden wir das, worauf es ankommt: den besten Versicherungsschutz für Sie. Erzählen Sie uns von Ihrer Kanzlei, und wir erörtern gemeinsam, was wichtig für Sie ist. Die Kosten für Sie? Keine.
Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner:
So erreichen Sie mich
Wissen und Erfahrung mit ruhiger Hand – neue Impulse erweitern den Horizont.
- Stella Dörne
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Exzellenter Service zeichnet sich dadurch aus, dass wir die Erwartungen unserer Kunden nicht nur erfüllen, sondern übertreffen.
- Ina Probst
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Immer eine Idee voraus.
- Dr. Christian Zimmermann
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