Geschäftsteam bei der Zusammenarbeit

Testamentsvollstrecker

Sichere Testamentausführung durch richtige Absicherung.

Als Testamentsvollstrecker vertrauen Ihnen Erblasser ihr Lebenswerk an – eine ehrenvolle, aber haftungsreiche Aufgabe. Mit dem ausschließlichen Verwaltungsrecht über den Nachlass übernehmen Sie weitreichende Verantwortung, die unter Umständen zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen kann. Wir prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz ausreicht, oder entwickeln individuelle Deckungskonzepte durch Einzelfallversicherungen. Das breit gefächerte Versicherungsspektrum mit stark differierenden Konditionen erfordert Expertenwissen und ein gutes Auge.

Wir bieten Ihnen beides. Einfach überlegen versichert. Punkt.

Warum Testamentsvollstrecker auf uns vertrauen?

Weil wir Risiken und Chancen vorausdenken – und Sie immer sorgenfrei bleiben.

Als Testamentsvollstrecker tragen Sie Verantwortung in einem besonders sensiblen Umfeld – und das oft über Jahre hinweg. Neue rechtliche Vorgaben, veränderte Konstellationen im Nachlass oder zusätzliche Haftungsrisiken können jederzeit entstehen. Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können, behalten wir Ihre Absicherung im Blick. Wir prüfen regelmäßig, ob Anpassungen sinnvoll sind, und sprechen Sie aktiv darauf an. So bleiben Sie stets gut geschützt – und können diese Sicherheit durch souveränes und sorgenfreies Arbeiten an die Erben Ihres Mandaten weitergeben.

Weil Absicherung Vertrauenssache ist – und einen Partner braucht, der sich auskennt.

Versicherungen sind Vertrauenssache – doch bei einer Aufgabe wie der Testamentsvollstreckung braucht es mehr als Vertrauen. Hier zählen Fachkenntnis, Weitblick und ein Partner, der Ihre besonderen Haftungsrisiken präzise kennt. Genau darin sind wir spezialisiert: Mit Erfahrung, individueller Beratung und engen Kontakten zu den Versicherern schaffen wir Lösungen, die zu Ihrer Verantwortung passen. Bei lta. bedeutet das: keine Standardverwaltung, sondern eine Absicherung, die proaktiv mitgedacht und individuell gestaltet wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich achten? Die meist gestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Wann benötige ich als Testamentsvollstrecker besonderen Haftpflicht-Versicherungsschutz?

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass eines Verstorbenen gemäß dessen Testament. Diese Rolle umfasst weitreichende Kompetenzen und das ausschließliche Verwaltungsrecht über den Nachlass. Der Nachlass kann vielfältige Herausforderungen mit sich bringen, die erhebliche Risiken bergen. Ist z. B. ein großes Vermögen betroffen oder gar Unternehmensanteile, Unternehmensleitungsrechte, handelt es sich um eine stark wirtschaftlich geprägte Tätigkeit, die eigenen Haftungsregeln folgen.

Meine Versicherungsbedingungen bestätigen die Mitversicherung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Das reicht doch, oder?

Die Versicherungsbedingungen der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sind mehrstufig aufgebaut. Es gibt einen Allgemeinen Teil, der allgemeine Ausschlüsse vom Versicherungsschutz formuliert. Für Testamentsvollstrecker ist z. B. der Ausschluss für kaufmännische Tätigkeiten relevant sowie der Ausschluss für die Haftung als Organ einer Gesellschaft. Anschließend ist in den sog. Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker wieder erwähnt. Es ist nicht selbstverständlich, dass damit der generelle Ausschluss wieder aufgehoben wird, zumal die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die Deckungsausschlüsse wiederum in anderer Weise definieren. Abhängig vom Versicherer und von der jeweiligen Berufsgruppe, der der Testamentsvollstrecker angehört, ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die haftungsträchtigen kaufmännischen Tätigkeiten und die organschaftliche Haftung entgegen dem allgemeinen Ausschluss wieder eingeschlossen werden.

Wenn in meinen Versicherungsbedingungen der Ausschluss für kaufmännische Tätigkeiten und organschaftliche Haftung abbedungen ist, ist doch alles in Ordnung, oder?

Vorsicht vor versteckten Sublimits. Die Abbedingung von Ausschlüssen erfolgt häufig bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der wiederum unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen kann. Der Ausschluss ist dann nur scheinbar abbedungen. In Wahrheit handelt es sich um einen Teil-Ausschluss.

Erfolgreiche Teamarbeit: Frauen beim High Five im Meeting

Noch Fragen? Klären wir sie einfach gemeinsam!

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Nachlassabsicherung optimieren.

Sie wissen selbst am besten, wie sensibel und komplex die Verwaltung von Nachlässen sein kann. Auch wenn wir bereits wichtige Punkte klären konnten, ersetzt nichts das persönliche Gespräch über Ihre konkreten Mandate. Sie schildern uns Ihre aktuellen Testamentsvollstreckungen und besonderen Risikoprofile, wir entwickeln die passende Absicherungsstrategie für Sie – das ist unser lta-Versprechen.

Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner:

So erreichen Sie mich

Versicherung ist ein Versprechen, guter Service eine Entscheidung.

- Christof Ruhberg

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Immer eine Idee voraus.

- Dr. Christian Zimmermann

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  • Stella Dörne | Geschäftsführerin
  • Telefon: +49 221 9999 44 41
  • Mobil: +49 1522 88 339 41
  • E-Mail: s.doerne@lt-assekuranz.de
Wissen und Erfahrung mit ruhiger Hand – neue Impulse erweitern den Horizont.

- Stella Dörne

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