Wenn komplexe Verfahren existenzielle Haftungsrisiken bergen.
Als Insolvenzverwalter übernehmen Sie binnen kürzester Zeit komplexe Geschäftsmodelle und tragen dabei verschärfte Haftungsrisiken. Wir konzipieren einen Versicherungsschutz, der insolvenzspezifische Risiken berücksichtigt und exponierte Verfahren mit Einzelfallversicherungen bis in den dreistelligen Millionenbereich absichert. Schnelle Kostenindikation, individuelle Angebote – wir sind für Sie da.
Verlassen Sie sich auf uns. Für den optimalen Versicherungsschutz. Punkt.
Warum Insolvenzverwalter bei uns besser abgesichert sind?
Ist Versicherung gleich Versicherung? Nicht für uns. Wir kennen die speziellen Risiken, denen Insolvenzverwalter ausgesetzt sind – von komplexen Haftungsthemen bis zu anspruchsvollen Mandatskonstellationen. Deshalb achten wir auf die Details: individuelle Klauseln, praxisgerechte Erweiterungen und belastbare Deckungssummen. Mit unserem Netzwerk bei den Versicherern finden wir für Sie Lösungen, die verlässlich, wirtschaftlich – und vorausschauend sind.
Absicherung ist Vertrauenssache – doch für Insolvenzverwalter zählt mehr als Vertrauen. Sie brauchen einen Partner, der Ihre besonderen Haftungsrisiken versteht, komplexe Verfahren kennt und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Genau hier setzen wir an: Mit Erfahrung, Fachkenntnis und besten Kontakten zu den Versicherern schaffen wir Sicherheit, die über Standardlösungen hinausgeht. Bei lta heißt das: vorausschauend, individuell, verlässlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich achten? Die meist gestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.
Insolvenzverwalter stehen unter erheblichem Druck, da sie in kürzester Zeit die Geschäfte der Insolvenzschuldnerin übernehmen und komplexe Geschäftsmodelle, Lieferketten und Prozesse durchdringen müssen. Dabei haften sie für neue Masseverbindlichkeiten, sogar für vermutetes Verschulden gemäß §§ 60, 61 InsO. Eine spezielle Haftpflichtversicherung schützt sie vor den vielfältigen Haftungsgefahren, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind.
Die Pflichtversicherung für Rechtsanwälte reicht in der Regel nicht aus, um die insolvenzspezifischen Risiken abzudecken. Es ist entscheidend, die Pflichtversicherung fachgerecht um diese speziellen Risiken zu erweitern.
Es empfiehlt sich, Ihren Versicherungsschutz genau zu prüfen, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben: (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, (vorläufiger) Sachwalter, Sachverständiger nach § 22 InsO, Treuhänder nach InsO, Eigenverwalter, Restrukturierungsbeauftragter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses oder -beirat.
Zusätzlich können auch weitere rechts- und wirtschaftsberatende Dienstleister im Insolvenzverfahren versichert werden.
Eine Einzelfallversicherung ist für exponierte Verfahren erforderlich. Sie stellt sicher, dass die Versicherungssumme ausschließlich für dieses eine Verfahren zur Verfügung steht und dient dem Schutz der Masse und damit der Gläubiger.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Absicherung optimieren.
Sie wissen selbst am besten, wie schnell sich Haftungsrisiken in komplexen Insolvenzverfahren entwickeln können. Auch wenn wir bereits wichtige Punkte klären konnten, ersetzt nichts das persönliche Gespräch über Ihre konkreten Anforderungen. Sie schildern uns Ihre aktuellen Mandate und besonderen Risikoprofile, wir entwickeln die passende Versicherungsstrategie für Sie – das ist unser lta-Versprechen.
Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner:
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Versicherung ist ein Versprechen, guter Service eine Entscheidung.
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Immer eine Idee voraus.
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Mit Recht in die Zukunft.
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