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Steuerberater

Das Vertrauen in Steuerberater ist groß, sein Dienstleistungsspektrum vielfältig. Neben klassischen Tätigkeiten wie der Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen, der Buchhaltung, Lohnabrechnungen sowie der Beratung im Steuerrecht werden weitere Dienstleistungen von Ihnen erwartet und geleistet.

Grundlage für den Versicherungsschutz ist § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in Verbindung mit §§ 51 ff der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).

Wir prüfen, ob sämtliche berufliche Tätigkeiten von den Versicherungsbedingungen umfasst sind, oder Erweiterungen notwendig sind. Wir geben Empfehlungen zur Höhe und Breite der Versicherungssumme, auch im Hinblick auf die Vereinbarung von Haftungsbegrenzungen.

Testen Sie uns unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

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