Testamentsvollstrecker üben mit der Verwaltung des Nachlasses eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Sie besitzen das ausschließliche Verwaltungsrecht über den Nachlass und verfügen somit über weitreichende Kompetenzen. Vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater werden aufgrund ihres angesehenen Berufsstandes und ihrer Reputation mit dieser Aufgabe betraut. Auch für andere Berufsangehörige ist der Weg zur Testamentsvollstreckung geöffnet.
Die aus der Testamentsvollstreckung entstehenden teils erheblichen Risiken sind nicht immer im vollen Umfang von einer bereits bestehenden Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Das Versicherungsspektrum ist weit gefächert. Konditionen und Bedingungen können erheblich differieren.
Wir beraten Sie zu folgenden Bereichen und vermitteln Ihnen Ihren individuellen Versicherungsschutz:
- Inhalt und Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes
- Individueller Versicherungsschutz durch Einzelobjektdeckungen
- Wir informieren Sie offen und ehrlich, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz ausreicht.
- Unsere Angebotsindikation erhalten Sie innerhalb 24 Stunden.
Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Prämien und Deckungskonzepte.