Kanzleien sind teilweise aufgrund ihrer Größe, Struktur und Umsätze wie mittelständische Unternehmen strukturiert. Dabei fallen vielfältige interne Managementaufgaben an, die keinen Bezug zum Kerngeschäft der Rechts- und Wirtschaftsberatung haben und somit auch nicht von Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Sie haften, wie auch ein Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat persönlich und uneingeschränkt für Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen mit Ihrem Privatvermögen.
Dieses existentielle Risiko können Sie über eine D&O-Versicherung absichern. Wir führen Sie durch den Bedingungsdschungel der Versicherer und beraten Sie zu Versicherungssummen, Prämien und begleiten Sie im Schadenfall. Für die D&O-Versicherung gibt es folgende Konzepte:
Kanzlei-Manager D&O
Die Kanzleimanager-D&O sollte Top-Priorität bei den Verantwortungsträgern genießen. In der Regel werden in großen Kanzleien Sprecher für die Repräsentanz nach außen gewählt und Ausschüsse gebildet. Wie Manager in Unternehmen haften diese Vertreter der Sozietät gegenüber mit ihrem Privatvermögen für Schadenfälle aus Organisations-, Instruktions-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden.
Unternehmens D&O
Als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat haften Sie persönlich und uneingeschränkt für Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen. Dieses existentielle Risiko können Sie über eine D&O-Versicherung absichern. Wir führen Sie durch den Bedingungsdschungel der Versicherer und beraten Sie zu Versicherungssummen, Prämien und begleiten Sie im Schadenfall.
Persönliche D&O
Alternativ besteht die Möglichkeit einer persönlichen D&O-Versicherung. Dabei ist das Organmitglied selbst Versicherungsnehmer und die Versicherungspolice dient ausschließlich ungeteilt dem Schutz des persönlichen Privatvermögens.
Outside Directorship Liability (ODL-Deckung)
Rechtsanwälte und Steuerberater genießen bei ihren Mandanten, insbesondere bei Familienunternehmen, ein besonderes Vertrauensverhältnis. Daher wurden vielfach die Berater auf Wunsch der Mandantschaft in den Aufsichtsrat oder Beirat von Unternehmen berufen. Aus Compliance-Gründen wird diese Praxis nicht mehr gefördert, jedoch gibt es immer wieder Konstellationen, in denen die Übernahme von Mandaten sinnvoll ist.
Werden solche Mandate im Interesse der Sozietät wahrgenommen, können diese Mandate im Rahmen einer ODL-Deckung versichert werden.
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