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Persönliche D&O

Die D&O-Versicherung zur persönlichen Absicherung von Organmitgliedern ist mittlerweile Standard. Üblicherweise wird von den Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen, durch die dann für alle Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) gemeinschaftlich Versicherungsschutz besteht.

Bei der persönlichen D&O-Versicherung ist das Organmitglied selbst Versicherungsnehmer und die Versicherungspolice dient ausschließlich und ungeteilt dem Schutz seines Privatvermögens. Der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen sinnvoll und empfehlenswert: 

  • Die Gesellschafter eines Unternehmens erkennen die Notwendigkeit einer D&O-Versicherung nicht oder verzichten aus Kostengründen darauf.
  • Das Unternehmen gewährt keinen Einblick in die Vertragsgestaltung (oft bei Konzernen).
  • Es besteht zwar eine D&O-Versicherung für das Unternehmen, die Versicherungssumme ist aber zu niedrig, da der Kreis der mitversicherten Personen groß ist und die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehende Versicherungssumme bereits für Schadenfälle anderer Mitversicherter aufgebracht wurde.

Wir beraten Sie zum Umfang des Versicherungsschutzes, der Höhe der Versicherungssumme und zur Auswahl des Risikoträgers unter Berücksichtigung von Schadenregulierungspraxis und der Versicherungsprämien.

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