Der Trend zum Homeoffice wird uns auch nach Covid19 erhalten bleiben. Dabei stellt der Arbeitgeber regelmäßig die technische Ausstattung der Heimbüros zur Verfügung. Angefangen von PC über Peripherie wie Drucker, Docking Station und Telefonendgeräte, in Einzelfällen inklusive des passenden Mobiliars.
Befinden sich diese Gegenstände im Betrieb selbst, sind sie in der Regel über die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt. Diese ist das Pendant zur Hausratversicherung, die den Arbeitgeber gegen Schäden an seinem Mobiliar, seiner Ausstattung in der Betriebsstätte durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser und Sturm absichert.
Stehen diese Gegenstände jedoch im Homeoffice, sind sie aus der Betriebsstätte ausgelagert und über die Geschäftsinhaltsversicherung des Betriebes nicht abgedeckt. Um hierüber einen Schutz zu erreichen, müsste das Homeoffice dem Versicherer als externe Betriebsstätte angezeigt werden, was für die Vielzahl an Homeoffices in der Regel unpraktikabel ist.
Lösung mit LTA-Rahmenvereinbarung
Schutz kann nur hergestellt werden über eine ausdrückliche Homeoffice-Klausel sowohl in der Inhalts- als auch in der Elektronikversicherung.
Weitere Fragen zum Thema Homeoffice sowie alle anderen Fragen zur Absicherung des Bürobetriebs beantwortet Ihnen unser kompetentes Sachversicherungsteam gern:
Fachwirtin für Versicherungen & Finanzen – Julia Schmelzer
Leiter Personen- & Sachversicherungen – Dominicus Wurm