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JUVE Award 2022

Wir von LTA freuen uns, auch dieses Jahr den JUVE Award in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“ sponsern zu dürfen! Es wird sicher wieder eine spannende Veranstaltung. Sind wir gespannt, wer die begehrten Auszeichnungen in diesem Jahr erhält. 

LTA-Interview mit dem Juve-Chefredakteur  

Juve Awards 2022, die Woche der Kandidaten-Nominierung. Spannender Besuch der LTA-Geschäftsführer in der Juve-Redaktion in Köln. Das LTA-Interview mit dem Juve-Chefredakteur war sehr aufschlussreich. Respekt vor dem enormen Aufwand bei der Kandidaten-Nominierung für den Juve-Award. Unser Interview finden Sie in unserem aktuellen Newsletter. Vielen Dank für die interessanten Einblicke.

BRAO-Reform: Rechtsformen, Zulassungspflicht und Versicherungsschutz

BRAO-Reform: Was sich zum 1. August 2022 in der Pflichtversicherung der Anwaltschaft und soziierter Berufe ändert.

Die große BRAO-Reform wird am 1. August 2022 in Kraft treten und jede, aber wirklich auch jede Berufsausübungsgesellschaft wird vor der Frage stehen, wie sie ihre Versicherungspflicht erfüllen wird. Diese Versicherungspflicht trifft auch Gesellschaften, die sich nicht zulassen müssen. Was für die verschiedenen (auch neuen) Rechtsformen gilt, welche Mindestsummen und Maximierungen zu beachten sind und wie der Versicherungsschutz ausgestaltet werden muss, wenn vorformulierte Haftungsbegrenzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO vereinbart werden, erläutern die Autorin und der Autor in Theorie und Praxis. Wichtig auch: Bereits existierende Berufsausübungsgesellschaften sollten sich die Übergangsfrist für Zulassungsanträge notieren, sie endet am 1. November 2022. 

Hier gelangen Sie zum gesamten Artikel im AnwBl Online, 319

Ein Artikel von Dr. jur. Christian Zimmermann, LL. M. (UCL) und Ass. jur. Stella Dörne

Zurich Mid-Market-Veranstaltung

Als Spezialversicherungsmakler legen wir großen Wert auf den persönlichen Austausch mit den Versicherern, vom Vorstand über die Underwriter bis hin zu den Schadenreferenten. Im Rahmen der Maklerveranstaltung der Zurich in Köln am 05.03.2022  mit Vorträgen und Diskussionen zur allgemeinen Marktlage, und zu kritischen Schadensituationen in den Sparten Cyber- und D&O-Versicherungen, nutzte unsere Geschäftsführerin Stella Dörne die Gelegenheit auf der anschließenden  Rheinrundfahrt sich mit der verantwortlichen Vorständin Petra Riga-Müller über die BRAO-Reform und deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und unser Geschäftsführer Dr. Joseph Schilling mit dem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Carsten Schildknecht über die Zeichnungspolitik im Bereich der verkammerten Berufe zu diskutieren.

Oberes Bild: Zwei Power-Frauen im Austausch. Petra Riga-Müller Vorständin Zurich Insurance Gruppe Deutschland und Stella Dörne Geschäftsführerin LTA Legal & Tax Assekuranzmakler GmbH

Unteres Bild: von links nach rechts: Dr. Carsten Schildknecht (Vorsitzender des Vorstandes Zurich Gruppe Deutschland), Dr. Joseph Schilling (Geschäftsführer LTA Legal & Tax Assekuranzmakler GmbH), Thomas Kövel (Leiter Maklervertrieb Region West/Mitte)

Probleme und die Lösungen bei der Absicherung vom Homeoffice Arbeitsplätzen

Der Trend zum Homeoffice wird uns auch nach Covid19 erhalten bleiben. Dabei stellt der Arbeitgeber regelmäßig die technische Ausstattung der Heimbüros zur Verfügung. Angefangen von PC über Peripherie wie Drucker, Docking Station und Telefonendgeräte, in Einzelfällen inklusive des passenden Mobiliars. 

Befinden sich diese Gegenstände im Betrieb selbst, sind sie in der Regel über die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt. Diese ist das Pendant zur Hausratversicherung, die den Arbeitgeber gegen Schäden an seinem Mobiliar, seiner Ausstattung in der Betriebsstätte durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser und Sturm absichert. 

Stehen diese Gegenstände jedoch im Homeoffice, sind sie aus der Betriebsstätte ausgelagert und über die Geschäftsinhaltsversicherung des Betriebes nicht abgedeckt. Um hierüber einen Schutz zu erreichen, müsste das Homeoffice dem Versicherer als externe Betriebsstätte angezeigt werden, was für die Vielzahl an Homeoffices in der Regel unpraktikabel ist. 

Lösung mit LTA-Rahmenvereinbarung 

Schutz kann nur hergestellt werden über eine ausdrückliche Homeoffice-Klausel sowohl in der Inhalts- als auch in der Elektronikversicherung. 

Weitere Fragen zum Thema Homeoffice sowie alle anderen Fragen zur Absicherung des Bürobetriebs beantwortet Ihnen unser kompetentes Sachversicherungsteam gern:

Fachwirtin für Versicherungen & FinanzenJulia Schmelzer

Leiter Personen- & SachversicherungenDominicus Wurm

Implikationen des FISG auf den Versicherungsschutz 

Der Wirecard-Skandal hat das Vertrauen in die Finanz- und Prüfungsbranche tief erschüttert. So tief, dass als Folge das FISG am 01.07.2021 in Kraft trat mit gewissen Übergangsregelungen. Doch was genau ist das Ziel des Gesetzes? Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wurde einerseits gestärkt, andererseits aber auch deren Haftung deutlich verschärft. Wo bisher Haftungshöchstgrenzen von 1 Mio. EUR und 4 Mio. EUR galten, wurden die Höchstgrenzen auf bis zu 32 Mio. EUR hochgeschraubt. Bei Vorsatz gilt die Haftung sogar unbeschränkt. Außerdem wurden die Prüfungsbefugnisse der BaFin wesentlich weiter gefasst.

Unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Steuerberater verpflichtet, sich angemessen zu versichern. 

Es besteht also dringender Handlungsbedarf! 🔸 Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 

Lesen Sie den Beitrag „Implikationen des FISG auf den Versicherungsschutz – Handlungsbedarf durch neue Haftungshöchstgrenzen“

Cyberversicherung für Ihre Kanzlei

Wie wichtig eine Cyberversicherung für Ihre Kanzlei sein kann, konnten Sie erst kürzlich der Presse entnehmen, dass unzählige deutsche Unternehmen von einer Cyberattacke betroffen waren. Ausgangspunkt war der Hack des amerikanischen IT-Dienstleisters Kaseya. Dieser wiederum hatte Kunden auf der ganzen Welt. Bei Coop in Schweden standen tagelang die Kassen still, die Geschäfte blieben geschlossen. In Deutschland waren zahlreiche IT-Dienstleister betroffen sowie deren Kunden. Dieses Beispiel zeigt, dass durch die heutige Vernetzung der Cyberschaden auch „durch die Hintertür“ kommen kann, oft auch durch Mitarbeiter im Kanzleialltag.

Ein Cyberschaden mit Betriebsunterbrechung und Verlust sensibler Mandantendaten kann schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko werden. Daher ist eine Cyberversicherung für die Kanzlei des 21. Jahrhunderts ein Must Have. Steigende Schäden haben teilweise bereits zu Prämienerhöhungen für Gewerbekunden geführt. Sichern Sie sich Ihre Cyberversicherung zu günstigen Konditionen mit einem Spezialkonzept für verkammerte Berufe. 

🟠 Hier erfahren Sie mehr zum Thema Cyberversicherung