Für alle Fälle vorbereitet – ohne Wenn und Aber.
Als Notar tragen Sie eine besondere Verantwortung für weitreichende Entscheidungen – oft auf Lebenszeit. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Ihre Absicherung. Wir begleiten Sie von Ihrer Bestellung bis zum Ende der Amtstätigkeit in allen Belangen zu Ihrem Versicherungsschutz – auch im Schadensfall. Außerdem kennen wir die Schnittstellen zu den Notarkammern und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden.
Deshalb: Setzen Sie auf uns. Wir sind an Ihrer Seite. Punkt.
Wieso Notare auf uns als Partner setzen können?
Was, wenn sich mein Risiko verändert? Woher weiß ich, wann ich aktiv werden muss? Als Notar müssen Sie jederzeit auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. Wir denken Ihre Absicherung mit – auch während der Vertragslaufzeit. Wenn sich neue Risiken oder bessere Konditionen ergeben, informieren wir Sie aktiv. So bleiben Sie nicht nur immer einen Schritt voraus – sondern immer überlegen versichert.
Verträge, Testamente, Immobiliengeschäfte: Wer beurkundet, trägt Verantwortung – und braucht selbst ein verlässliches Fundament. Wir referieren und publizieren seit Jahren zu notarrelevanten Haftungsfragen und wissen daher genau, worauf es ankommt. Mit uns haben Sie einen Partner, der sich einfach auskennt – damit Ihre Absicherung auf ebenso soliden Beinen steht wie Ihre Urkunden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich achten? Die meist gestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.
Die Mindestversicherungssumme beträgt gemäß § 19a Abs. 3 BNotO € 0,5 Mio., die jährlich 2-fach zur Verfügung stehen. Nach der sogenannten Grunddeckung schließt sich die Kammerdeckung gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 BNotO mit einer Versicherungssumme von € 0,5 Mio., jährlich 4-fach maximiert an.
Die darüber hinausgehende Risikoabsicherung orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten (insb. Sitz des Notariats und eigenes Risikoempfinden). Aus unserer täglichen Beratungspraxis ergeben sich folgende durchschnittliche Absicherungen der Nur-Notare in Deutschland.
Zur Aushändigung der Bestallungsurkunde ist die Vorlage einer vorläufigen Versicherungsbestätigung notwendig. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden digital vom Versicherer. Einige Versicherer versenden die Versicherungsbestätigung direkt an die zuständigen Stellen. Nach Übersendung einer Kopie der Bestallungsurkunde fertigt der Versicherer die endgültige Versicherungsbestätigung und Police aus.
Die dauerhafte oder vorläufige Amtsniederlegung §§ 47 ff. BNotO stellt aus Sicht des Versicherers einen Risikofortfall dar. Der Wegfall des versicherten Interesses führt dazu, dass der Versicherer den Vertrag aufhebt und die nicht „verbrauchte“ Prämie taggenau abrechnet. Bei einer vorläufigen Amtsaufgabe stellen einige Versicherer den Vertrag bis zur erneuten Amtsaufnahme nur ruhend.
Gehen wir gemeinsam ins Detail.
Sie machen täglich für Ihre Kunden alles richtig – und dafür brauchen Sie vollen Fokus. Ihre eigene Absicherung sollten Sie nicht nebenbei regeln müssen. Im Gespräch zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie mit minimalem Aufwand maximal abgesichert sind.
Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner:
So erreichen Sie mich
Versicherung ist ein Versprechen, guter Service eine Entscheidung.
- Christof Ruhberg
So erreichen Sie mich
Immer eine Idee voraus.
- Dr. Christian Zimmermann
So erreichen Sie mich
Mit Recht in die Zukunft.
- Laura Ehrhardt
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