Wenn Innovation zum Haftungsrisiko wird.
Als Patentanwalt bewegen Sie sich täglich zwischen Technik und Recht – ein komplexes Umfeld, das besondere Versicherungsanforderungen mit sich bringt. Erfindungen, Marken, Software-Schutz und internationale Schutzrechtsanmeldungen bergen erhebliche Haftungsrisiken, die weit über den Mindeststandard hinausgehen.
Wir kennen die typischen Schadenmuster von Patentanwälten und liefern die entscheidenden Argumente für eine moderate Schadenregulierung. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können – den Schutz der Innovationen Ihrer Mandanten.
Setzen Sie auf uns. Wir regeln das für Sie. Punkt.
Warum Patentanwälte bei uns besser abgesichert sind?
Ist Versicherung gleich Versicherung? Nicht für uns. Wir wissen, worauf es für Patentanwälte ankommt: präzise abgestimmte Klauseln, durchdachte Erweiterungen und Deckungssummen, die wirklich passen. Dabei setzen wir nicht auf Standardlösungen, sondern nutzen unsere engen Verbindungen zu den Versicherern, um für Sie optimale Bedingungen auszuhandeln. Präzise, wirtschaftlich – und immer mit Blick nach vorn.
Innovationen entwickeln sich ständig weiter – und mit ihnen auch Ihre Risiken. Als Patentanwalt müssen Sie flexibel auf neue rechtliche Rahmenbedingungen, technische Entwicklungen und Mandatsanforderungen reagieren. Damit Ihr Versicherungsschutz Schritt hält, behalten wir Ihre Absicherung kontinuierlich im Blick. Entstehen neue Risiken oder ergeben sich bessere Konditionen, sprechen wir Sie aktiv an. So sind Sie nicht nur geschützt – sondern Ihrer Verantwortung immer einen Schritt voraus.
Das Wichtigste auf einen Blick
Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich achten? Die meist gestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.
Kurz gesagt, ja! Die berufliche Tätigkeit eines Patentanwaltes oder einer Patentanwältin ist an das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung geknüpft. Dabei schreibt die Patentanwaltsordnung vor, welche Mindestanforderungen der Versicherungsschutz beinalten muss. Diese sind insbesondere dann kompliziert, wenn die berufliche Tätigkeit über eine Berufsausübungsgesellschaft ausgeübt wird und/oder neben Patentanwälten auch andere Berufsträger (z. B. Rechtsanwälte) mitarbeiten.
Wir führen Sie durch den Dschungel der Berufsordnung und empfehlen bzw. vermitteln den für Sie passenden Versicherungsschutz.
Seit der Reform der Patentanwaltsordnung im Jahr 2022 bestehen neue Anforderungen an den Versicherungsschutz für Berufsausübungsgesellschaften, vgl. § 52m und § 52n PAO. Diese betreffen insbesondere die Höhe der Versicherungssummen sowie bestimmte Inhalte wie z. B. die Mitversicherung der wissentlichen Pflichtverletzung. Diese sind abhängig von der Rechtsform, der Kanzleigröße und welche Berufsgruppe neben denen der Patentanwälte zusammenarbeiten möchten.
Bitte wenden Sie sich an uns, wir erläutern den notwendigen Versicherungsschutz und geben Tipps zur Optimierung der Deckung.
Damit AGB zur Haftungsbegrenzung wirksam vereinbart werden können, besteht nach § 45b Abs. 1 S. 2 PAO die Verpflichtung zum Abschluss einer vierfachen Höhe der zugrunde liegenden Pflichtversicherungssumme. Diese ist wiederum abhängig von der Gesellschaftsform und weiteren Faktoren. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme und vermitteln das passende Produkt.
Entwickeln wir gemeinsam Ihren optimalen Schutz.
Sie kennen die Komplexität von Schutzrechtsverfahren aus eigener Erfahrung. Auch wenn wir bereits wichtige Punkte klären konnten, ersetzt nichts das persönliche Gespräch über Ihre spezifischen Anforderungen. Sie schildern uns Ihre internationalen Mandate und besonderen Risikoprofile, wir entwickeln die passende Versicherungsstrategie für Sie – das ist unser lta-Versprechen.
Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner:
So erreichen Sie mich
Wissen und Erfahrung mit ruhiger Hand – neue Impulse erweitern den Horizont.
- Stella Dörne
So erreichen Sie mich
Exzellenter Service zeichnet sich dadurch aus, dass wir die Erwartungen unserer Kunden nicht nur erfüllen, sondern übertreffen.
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So erreichen Sie mich
Immer eine Idee voraus.
- Dr. Christian Zimmermann
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