Geschäftspaar bespricht Projekt am Laptop im Büro

Betriebliche Altersversorgung

Wenn Fachkräfte fehlen: Strategische Altersvorsorge als Bonus.

Qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten wird immer schwieriger – ein attraktives Gehalt allein reicht oft nicht mehr aus. Die betriebliche Altersversorgung ist zu einem der entscheidenden Faktoren für Mitarbeiterbindung und soziales Engagement geworden, während gleichzeitig erhebliche staatliche Förderungen den Vermögensaufbau für Ihr gesamtes Team unterstützen. 

Als Spezialmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe beraten wir zu maßgeschneiderten Versorgungssystemen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen – vom AGG über das Betriebsrentenstärkungsgesetz bis zur Transparenzverordnung. Wir implementieren kohärente Versorgungsordnungen, prüfen bestehende Verträge auf aktuelle Rechtsprechung und integrieren Altverträge nahtlos in Ihr neues System. 

Mit vereinfachter Antragstellung und persönlichen Ansprechpartnern sorgen wir für kurze Wege und maximale Effizienz. So wird die betriebliche Altersversorgung vom Verwaltungsaufwand zum strategischen Vorteil im Kampf um die besten Talente. Profitieren Sie von unserem Expertenteam für nachhaltige Mitarbeiterbindung.

 

Unser 4-Wege-Serviceversprechen

Durchleuchten. Finden. Optimieren. Begleiten.

1

Wir durchleuchten Ihre Versorgungsrisiken

Wir prüfen Ihren aktuellen bAV-Schutz auf Deckungslücken oder Pensionslücken. Nur so können wir die passende betriebliche Altersversorgung identifizieren oder optimieren, die alle Ihre Mitarbeitergruppen abdeckt – mit dem Versorgungsschutz, den Sie für Ihr Unternehmen wirklich brauchen.

2

... finden den für Sie passenden bAV-Versorgungsträger

Ob Sie bereits eine betriebliche Altersvorsorgung haben oder nicht – wir vergleichen die relevanten Versicherer für Sie. Dabei wählen wir diejenigen aus, die bei baV-Performance, Verwaltungsqualität und vor allem bei der langfristigen Anlage wirklich überzeugen. Die Altervorsorgung Ihrer Mitarbeiter steht dabei immer im Mittelpunkt.

3

... verhandeln für Sie optimale baV-Beiträge

Wir überprüfen Ihre aktuelle Gehaltsstruktur und Versorgungsmodelle und finden die beste Durchführungsart für Ihre betriebliche Altersvorsorgung – ob als Neukunde oder bei einem Wechsel. Sie optimieren Ihre Vorsorgungskosten und erhalten trotzdem die bestmögliche Mitarbeitervorsorgung.

4

... und stehen Ihnen langfristig zur Seite

Egal ob Neueinführung oder Verbesserung Ihrer betrieblichen Altersvorsorgung – nach der Implementierung lassen wir Sie nicht allein. Wir passen Ihre baV kontinuierlich an Ihre Unternehmensentwicklung an und sind für Sie da, wenn Pensionsausfälle, Versorgungsanpassungen oder baV-Verwaltungsfragen auftreten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich achten? Die meistgestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Reicht ein Versicherungsvertrag allein für die betriebliche Altersvorsorge aus?

Nein. Ein Versicherungsvertrag – etwa eine Direktversicherung – regelt lediglich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherung. Was fehlt, ist die arbeitsrechtliche Grundlage gegenüber dem Arbeitnehmer. Ohne eine klare betriebsinterne Regelung, etwa in Form einer Versorgungsordnung, drohen Haftungsrisiken, Missverständnisse und Rechtsunsicherheiten.

Was ist eine Versorgungsordnung – und warum ist sie so wichtig?

Eine Versorgungsordnung ist ein internes Regelwerk, das die Rahmenbedingungen der bAV im Unternehmen verbindlich festlegt. Sie:
• schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
• reduziert Haftungsrisiken
• regelt Informationspflichten, Leistungsansprüche, Kürzungsregelungen u. v. m.
• dokumentiert, dass der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt
 

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber in der bAV?

Die wichtigsten Pflichten sind:

• Angebotspflicht: Ermöglichung einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer
• Informationspflicht: Schriftliche Aufklärungspflicht – z. B. zu Durchführungswegen und Produktgebern
• Einstandspflicht: Der Arbeitgeber haftet für zugesagte Leistungen – auch bei Ausfall der Versicherung
• Gleichbehandlungspflicht: Keine willkürliche Schlechterstellung einzelner Mitarbeitender
• Zuschusspflicht: 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung (seit 2019)

Diese Pflichten gelten gesetzlich und sollten nicht ignoriert werden – eine Versorgungsordnung hilft bei der rechtssicheren Umsetzung.
 

Business-Team bei Projektplanung

Noch Fragen? Klären wir sie einfach gemeinsam!

Den besten Versichungsschutz finden wir nur gemeinsam 

Manche Fragen lassen sich nur im persönlichen Austausch klären – gerade, wenn es um komplexe Strukturen und unterschiedliche Interessen geht. Erzählen Sie uns, wie Ihre Kanzlei aufgestellt ist – wir hören zu, denken mit und entwickeln gemeinsam eine Lösung, die passt. Ohne Kompromisse. 

Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner:

So erreichen Sie mich

  • Patrick Sauels | Personen- und Sachversicherungen
  • Telefon: +49 221 9999 44 51
  • Mobil: +49 176 7005 99 46
  • E-Mail: p.sauels@lt-assekuranz.de
Innovationen geben der Zukunft eine Zukunft.

- Patrick Sauels

So erreichen Sie mich

  • Julia Schmelzer | Personen- und Sachversicherungen
  • Telefon: +49 221 9999 44 47
  • Mobil: +49 151 5465 7883
  • E-Mail: j.schmelzer@lt-assekuranz.de
Service mit Handschlagsqualität.

- Julia Schmelzer

Tel.:
+49 221 9999 44 40

E-Mail:
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